BGH Entscheid: Diplomierte/r Legasthenie- & Dyskalkulietrainer/in EÖDL – Bundesgerichtshof schafft Rechtssicherheit für Berufsbezeichnungen in Deutschland

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 18. September 2013 entschieden und am 21. März 2014 das Urteil veröffentlicht. Die Berufsbezeichnungen:

Diplomierte/r Legasthenietrainer/in (EÖDL)
Diplomierte/r Dyskalkulietrainer/in (EÖDL)
Diplomierte/r Legasthenie- & Dyskalkulietrainer/in (EÖDL)

sind korrekt und eindeutig.

Als höchste Rechtsinstanz in Deutschland hat der BGH (I ZR 65/12) nun auch für alle deutschen Absolvent/innen diese Berufsbezeichnungen des Ersten Österreichischen Dachverbandes Legasthenie, welche seit knapp 20 Jahren in 55 Ländern weltweit verwendet werden, als rechtsgültig anerkannt.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für den Einsatz. Eine wichtige Berufsgruppe in Deutschland hat somit endgültig Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Ausbildung und Berufsbezeichnung erhalten.

Die Fernstudien zum diplomierten Legasthenietrainer und diplomierten Dyskalkulietrainer sind von diversen staatlichen und privaten Stellen überprüft und akkreditiert und werden nach strengen Qualitätsrichtlinien durchgeführt. Für die Fernstudien werden außerdem zahlreiche Förderungen vergeben.

Unsere Bildungsinstitution und die Fernstudien sind aufgrund der hohen Qualität gemäß der internationalen Qualitäts-Norm DIN ISO 9001:2008 zertifiziert und sind mit dem Quality Austria Gütezeichen ausgezeichnet.

Die Fernstudien finden nach den Ausbildungsrichtlinien des Dachverbandes Legasthenie Deutschland e.V. (DVLD) und jenen der International Federation of Dyslexia and Dyscalculia Associations (IFDDA) statt.

Das Fernstudium zum diplomierten Legasthenietrainer ist überprüft, anerkannt und zugelassen von der deutschen staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 662901.

Der EÖDL und die Fernstudien sind durch Ö-CERT (Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich), eine Kooperation des österreichischen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und der Länder, gemäß Art. 15a B-VG anerkannt.

Eine komplette Listung der Anerkennungen und Förderungen für das Fernstudium finden Sie hier.

https://legastheniefernstudium.com/Inhalt.html

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