Jetzt handeln: Nutzen Sie die Bildungskarenz in Österreich für Ihre Weiterbildung zum Diplomierten Legasthenie- und Dyskalkulietrainer, Lerndidaktiker und Mediendidaktiker!

In einer Zeit des Wandels im Bildungsbereich und angesichts der steigenden Kosten und bevorstehenden Änderungen der Bildungskarenz, bietet sich Ihnen eine einmalige Chance: Qualifizieren Sie sich jetzt als diplomierter Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer, Lerndidaktiker oder Mediendidaktiker. Unsere vom Arbeitsmarktservice anerkannten Fernstudien eröffnen neue Karrierewege und sichern Ihre berufliche Zukunft. Erfahren Sie, wie Sie von den aktuellen Regelungen maximal profitieren können, bevor Zugangsbeschränkungen oder Kürzungen der Fördermittel die Möglichkeiten einschränken. Machen Sie den ersten Schritt in eine sichere berufliche Zukunft und melden Sie sich heute noch an!

Die Fernstudien sind vom Arbeitsmarktservice (AMS) für eine Bildungskarenz anerkannt:

Rahmenbedingungen für 12 Monate Bildungskarenz in Österreich: Wählen Sie für eine Bildungskarenz aus den kombinierbaren Studienrichtungen (Legasthenietrainer, Dyskalkulietrainer Lerndidaktiker und Mediendidaktiker) eine als Hauptfernstudium und eine zweite als Aufbaufernstudium. Das Fernstudium umfasst dann ein Ausmaß von 20 Wochenstunden und kann in einem Zeitraum von 12 Monaten absolviert werden. Es sind dadurch die Bedingungen für den Erhalt des Weiterbildungsgeldes im Rahmen der Bildungskarenz in Österreich erfüllt.

Bildungskarenz zum Legasthenie- und Dyskalkulietrainer, Lerndidaktiker und Mediendidaktiker

Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Bildungskarenz in Österreich:

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen AMS, ob Sie für eine Bildungskarenz in Frage kommen. Das ununterbrochene Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber muss 6 Monate betragen. Im Einvernehmen mit dem/der Arbeitgeber/in kann insgesamt ein Jahr lang (eine Stückelung dieses Zeitraums ist möglich) einer Weiterbildungsmaßnahme nachgegangen werden. Um während dieser Zeit Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben, muss diese gewählte Fortbildung gewisse Anforderungen erfüllen: Es müssen mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung nachgewiesen werden und es darf sich um keinen Freizeit- oder Hobbykurs ohne beruflichen Bezug handeln, die Aus- oder Weiterbildung kann aber sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden.

Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist Ö-Cert zertifiziert:

Damit ist die hohe Qualität und Transparenz unserer Einrichtung auch österreichweit anerkannt. Das bedeutet für Bildungsinteressierte mehr Überblick über Qualitätsanbieter österreichweit und gleiche Möglichkeiten beim Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet.

So beantragen Sie das „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes während der Bildungskarenz:

Weisen Sie dem AMS für das Arbeitslosengeld die erforderlichen Beschäftigungszeiten auf. Belegen Sie die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden.

Tipp: Es ist ein ein Zuverdienst im Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung erlaubt.

Bildungskarenz nach der Elternkarenz

Soll die Bildungskarenz im Anschluss an eine Elternkarenz erfolgen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Weiterbildungsgeld zu beziehen. Es gelten folgenden Voraussetzungen:

  • Bildungskarenz muss unmittelbar nach Beendigung der Elternkarenz erfolgen Am nächsten Tag, ansonsten muss man wieder 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld bis zum letzten Tag vor der Bildungskarenz.

Fakten zur Bildungskarenz:

• § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) oder einer gleichartigen Karenzierung nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen
• Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, schriftliche Vereinbarung darüber nötig
• Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis über mindestens 6 Monate bei dem-/derselben ArbeitgeberIn (Verdienst über der Ge­ring­fügigkeitsgrenze, damit arbeitslosenversichert), Ausnahmeregelung bei Saisonarbeitskräften
• Dauer: mindestens zwei Monate bis maximal ein Jahr, Teilantritte möglich, jeder Teil muss mindestens 2 Monate betragen, Aufbrauch der gesamten Dauer von einem Jahr innerhalb von 4 Jahren
• Gegen Entfall des Entgelts
• Anspruch auf Weiterbildungsgeld: ArbeitnehmerIn muss arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen, die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme (Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland, keine Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug, mindestens 20 Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung) muss nachgewiesen werden, Ausnahmeregelung bei betreuungspflichtigen Personen für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr (nur 16 Wochenstunden nötig); zuständige Behörde: AMS des Hauptwohnsitzes
• Bildungskarenz Plus: Die einzelnen Bundesländern übernehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Teil der Ausbildungskosten. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern.

Quellen:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/bildungskarenz-oesterreich

PDF: http://www.ams.at/_docs/001_avrag_11.pdf

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

Fernstudium zur/m diplomierten Legasthenietrainer/In

Fernstudium zur/m diplomierten Dyskalkulietrainer/In

Fernstudium zur/m diplomierten Lerndidaktiker/In

Fernstudium zur/m diplomierten Mediendidaktiker/in

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